Zahlst du zu viel Miete
im Altbau?
In Altbauwohnungen gibt es gesetzliche Höchstmieten. Wenn die Miete zu hoch ist, kannst du bereits bezahlte Miete zurückfordern und die Miete für die Zukunft senken lassen. Ohne Kostenrisiko!
Auch nach dem Auszug geht es noch: bei befristeten Verträgen bis sechs Monate nach dem Auszug.
Mietheld prüft kostenlos, ob du zu viel zahlst, und trägt die Kosten des Verfahrens. Bekommst du Geld zurück, erhalten wir davon einen Teil. Wenn du kein Geld zurückbekommst, musst du nichts zahlen.
Echter Mietheld-Fall
13.500 € zurück für eine Wohnung in Währing
- Lage
- 18. Bezirk, Währing
- Wohnung
- Altbau, 77 m²
- Vertrag
- befristet
- Dauer
- knapp sieben Monate ab dem Antrag
- Ergebnis
- 13.500 € zurück, die Miete sank um rund 250 € im Monat
Seit 2019 in Zahlen
über 6,7 Mio. €
Von Vermietern an unsere Kunden zurückgezahlt
- Rückzahlung je Verfahren
- rund 5.300 €
- Erfolgreiche Verfahren
- über 1.200
- Durchschnittliche Dauer
- 5–12 Monate
- Kostenlose Überprüfungen durchgeführt
- fast 29.000
So viel Miete ist im Altbau erlaubt
Das Gesetz legt für jedes Bundesland einen Richtwert fest, also einen Betrag pro Quadratmeter. Dazu kommen Zuschläge und Abschläge, etwa für Ausstattung und Lage. Was darüber liegt, darf der Vermieter nicht verlangen. Zu viel Gezahltes bekommst du zurück.
Laut Arbeiterkammer zahlen Mieter in Wien allein bei befristeten Altbau-Verträgen über 115 Millionen Euro im Jahr zu viel. AK Wien, 23.02.2024
- Richtwert Wien
- 6,74 € pro m²
- ohne Betriebskosten, gültig seit 1. April 2026
- Zuschläge und Abschläge
- je nach Wohnung
- für Ausstattung und Lage. Einen Zuschlag für die Lage darf der Vermieter nur verlangen, wenn er die Gründe spätestens bei der Unterschrift schriftlich genannt hat.
- Befristeter Vertrag
- minus 25 %
- Befristet heißt: Der Vertrag hat ein Enddatum. Der Abschlag gilt für die Miete ohne Betriebskosten.
- Betriebskosten und 10 % Umsatzsteuer
- kommen dazu
- Zusammen ergibt das den Betrag, den du jeden Monat überweist.
Fristen für die Mietrückforderung
Unbefristeter Vertrag
Innerhalb von 3 Jahren ab Einzug
Befristeter Vertrag
Solange du noch dort wohnst: immer. Außerdem bis zu 6 Monate nach Auszug.
Rechtsgrundlage
Richtwert und Zuschläge: § 16 Abs 2 bis 4 MRG. Abschlag bei Befristung: § 16 Abs 7 MRG. Fristen: § 16 Abs 8 MRG. Richtwert: Statistik Austria, Valorisierung nach dem Richtwertgesetz, 31.03.2026. Andere Bundesländer haben andere Richtwerte.
Vom Mietencheck bis zur Rückzahlung
Die Kosten des Verfahrens trägt Mietheld, vom Antrag bis zur Entscheidung.
Vom Antrag bis zur Rückzahlung dauert es meist 5 bis 12 Monate.
- Mietencheck
Ein paar Fragen zu Wohnung, Vertrag und Miete. Danach siehst du sofort eine erste Einschätzung.
- Gespräch und Besichtigung
Wir schreiben dir per E-Mail, in deiner Sprache. Auf Wunsch sehen wir uns die Wohnung kostenlos an. Dafür brauchen wir den Mietvertrag und eine aktuelle Vorschreibung.
- Antrag
Anwälte oder ein Mietrechtsverein stellen den Antrag. Er geht an die Schlichtungsstelle, eine Behörde der Stadt für Mietfragen (in Wien die MA 50), oder an das Bezirksgericht.
- Entscheidung
Die Schlichtungsstelle oder das Gericht legt fest, wie hoch die Miete sein darf.
- Weniger Miete, Geld zurück
Ab dann zahlst du die niedrigere Miete. Was du zu viel gezahlt hast, bekommst du zurück, abzüglich des vereinbarten Anteils für uns.
Was Kunden schreiben
4,9 von 5 bei 215 Google-Bewertungen, Stand September 2026
„Unkompliziert und sehr kompetent!!! Schon bei der ersten Begehung zur Sachverhaltsermittlung fühlte ich mich bestens betreut. Das Ergebnis spricht für sich.“
Erich W. · vor 4 Monaten
„Der Prozess hat länger gedauert als erwartet, aber es hat sich in jeder Hinsicht gelohnt.“
Dejan P. · vor 11 Monaten
„Hatten einen sehr netten und kompetenten Juristen an der Seite, der uns durch den gesamten Prozess bis zur Entschädigung begleitet hat.“
Daniela T. · vor 9 Monaten
„Ich hab mich sehr gut betreut gefühlt und hatte immer Einblick in den Prozess.“
Katharina I. · vor einem Jahr
„Der Prozess hat zwar etwas gedauert, aber das Warten hat sich gelohnt! Meine Miete wurde erfolgreich gesenkt, und ich habe sogar Geld zurückbekommen.“
Bless A. · vor einem Jahr
„Mein Fall wurde erfolgreich in nur zwei Monaten abgeschlossen. Während des gesamten Prozesses wurde ich regelmäßig über jeden weiteren Schritt informiert.“
Drasko D. · vor einem Jahr
Presse
- „Mietrecht: Von Füchsen, Checkern und Helden“profil, 07.09.2015
- „Wachstumsbranche Altbau-Mietencheck“DER STANDARD, 13.09.2015
Häufige Fragen
Darf mir der Vermieter kündigen, weil ich die Miete prüfen lasse?
Nein. Eine Überprüfung der Miete ist kein Grund für eine Kündigung.
Was kostet mich das?
Die Kosten des Verfahrens trägt Mietheld. Bekommst du Geld zurück, erhalten wir davon einen Teil. Wie viel, vereinbaren wir vorher. Alle Bedingungen stehen in der Finanzierungsvereinbarung, die du vor dem Start bekommst.
Wie lange dauert es?
Meist fünf bis zwölf Monate ab dem Antrag.
Mein Vertrag ist befristet. Geht das trotzdem?
Ja. Bei befristeten Verträgen ist die erlaubte Miete sogar um 25 % niedriger. Solange du dort wohnst, geht es immer, außerdem bis zu sechs Monate nach dem Auszug. Das gilt auch nach mehreren Verlängerungen.
Mein Vertrag ist unbefristet. Gibt es eine Frist?
Ja. Du hast drei Jahre ab Einzug. Danach gilt die Miete im Vertrag.
Ich wohne in Untermiete oder in einer WG.
Für Untermiete gelten eigene Regeln. Mach trotzdem den Mietencheck, wir sehen uns deinen Fall einzeln an. Für Studentenheime gilt das Mietrechtsgesetz nicht.
Ich wohne nicht in Wien.
Das Mietrechtsgesetz gilt in ganz Österreich. Jedes Bundesland hat aber einen eigenen Richtwert. Den rechnen wir für deine Wohnung nach.
Woher weiß ich, ob mein Haus vor 1945 gebaut wurde?
Ein typischer Wiener Altbau wurde deutlich vor 1945 gebaut, meistens um 1880 herum. Hohe Decken, Stuck und Doppelfenster sprechen für einen Altbau. Manchmal steht das Baujahr im Mietvertrag. Wenn du es nicht weißt, wähle im Mietencheck „Weiß ich nicht“. Das klären wir.
Wer dahintersteht
Mietheld ist eine Marke der Prozessfinanzallianz GmbH in Wien. Wir finanzieren Verfahren von Mietern. Die rechtliche Vertretung übernehmen Anwälte und Mietrechtsvereine. Die Prozessfinanzallianz tritt auch als Padronus auf.
Prozessfinanzallianz GmbH
Eßlinggasse 4/Top 6a, 1010 Wien
01 34 80 30
kontakt@mietheld.at
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