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Zahlst du zu viel Miete
im Altbau?

In Altbauwohnungen gibt es gesetzliche Höchstmieten. Wenn die Miete zu hoch ist, kannst du bereits bezahlte Miete zurückfordern und die Miete für die Zukunft senken lassen. Ohne Kostenrisiko!

Auch nach dem Auszug geht es noch: bei befristeten Verträgen bis sechs Monate nach dem Auszug.

Mietheld prüft kostenlos, ob du zu viel zahlst, und trägt die Kosten des Verfahrens. Bekommst du Geld zurück, erhalten wir davon einen Teil. Wenn du kein Geld zurückbekommst, musst du nichts zahlen.

Karte von Wien mit den 23 Bezirken. Orange Punkte zeigen, wo Häuser aus der Zeit vor 1945 stehen.
Häuser aus der Zeit vor 1945BezirksgrenzeDonau Grundlage: Bezirksgrenzen, Gewässer und Bauperiodenplan, Stadt Wien – data.wien.gv.at, CC BY 4.0.

Echter Mietheld-Fall

Karte von Wien, der 18. Bezirk Währing ist hervorgehoben und mit einem Punkt markiert.

13.500 € zurück für eine Wohnung in Währing

Lage
18. Bezirk, Währing
Wohnung
Altbau, 77 m²
Vertrag
befristet
Dauer
knapp sieben Monate ab dem Antrag
Ergebnis
13.500 € zurück, die Miete sank um rund 250 € im Monat

Seit 2019 in Zahlen

über 6,7 Mio. €

Von Vermietern an unsere Kunden zurückgezahlt

Rückzahlung je Verfahren
rund 5.300 €
Erfolgreiche Verfahren
über 1.200
Durchschnittliche Dauer
5–12 Monate
Kostenlose Überprüfungen durchgeführt
fast 29.000

So viel Miete ist im Altbau erlaubt

Das Gesetz legt für jedes Bundesland einen Richtwert fest, also einen Betrag pro Quadratmeter. Dazu kommen Zuschläge und Abschläge, etwa für Ausstattung und Lage. Was darüber liegt, darf der Vermieter nicht verlangen. Zu viel Gezahltes bekommst du zurück.

Laut Arbeiterkammer zahlen Mieter in Wien allein bei befristeten Altbau-Verträgen über 115 Millionen Euro im Jahr zu viel. AK Wien, 23.02.2024

Richtwert Wien
6,74 € pro m²
ohne Betriebskosten, gültig seit 1. April 2026
Zuschläge und Abschläge
je nach Wohnung
für Ausstattung und Lage. Einen Zuschlag für die Lage darf der Vermieter nur verlangen, wenn er die Gründe spätestens bei der Unterschrift schriftlich genannt hat.
Befristeter Vertrag
minus 25 %
Befristet heißt: Der Vertrag hat ein Enddatum. Der Abschlag gilt für die Miete ohne Betriebskosten.
Betriebskosten und 10 % Umsatzsteuer
kommen dazu
Zusammen ergibt das den Betrag, den du jeden Monat überweist.

Fristen für die Mietrückforderung

Unbefristeter Vertrag

Innerhalb von 3 Jahren ab Einzug

Befristeter Vertrag

Solange du noch dort wohnst: immer. Außerdem bis zu 6 Monate nach Auszug.

Rechtsgrundlage

Richtwert und Zuschläge: § 16 Abs 2 bis 4 MRG. Abschlag bei Befristung: § 16 Abs 7 MRG. Fristen: § 16 Abs 8 MRG. Richtwert: Statistik Austria, Valorisierung nach dem Richtwertgesetz, 31.03.2026. Andere Bundesländer haben andere Richtwerte.

Meine Miete jetzt kostenlos überprüfen

Vom Mietencheck bis zur Rückzahlung

Die Kosten des Verfahrens trägt Mietheld, vom Antrag bis zur Entscheidung.

Vom Antrag bis zur Rückzahlung dauert es meist 5 bis 12 Monate.

  1. Mietencheck

    Ein paar Fragen zu Wohnung, Vertrag und Miete. Danach siehst du sofort eine erste Einschätzung.

  2. Gespräch und Besichtigung

    Wir schreiben dir per E-Mail, in deiner Sprache. Auf Wunsch sehen wir uns die Wohnung kostenlos an. Dafür brauchen wir den Mietvertrag und eine aktuelle Vorschreibung.

  3. Antrag

    Anwälte oder ein Mietrechtsverein stellen den Antrag. Er geht an die Schlichtungsstelle, eine Behörde der Stadt für Mietfragen (in Wien die MA 50), oder an das Bezirksgericht.

  4. Entscheidung

    Die Schlichtungsstelle oder das Gericht legt fest, wie hoch die Miete sein darf.

  5. Weniger Miete, Geld zurück

    Ab dann zahlst du die niedrigere Miete. Was du zu viel gezahlt hast, bekommst du zurück, abzüglich des vereinbarten Anteils für uns.

Was Kunden schreiben

4,9 von 5 bei 215 Google-Bewertungen, Stand September 2026

Häufige Fragen

Darf mir der Vermieter kündigen, weil ich die Miete prüfen lasse?

Nein. Eine Überprüfung der Miete ist kein Grund für eine Kündigung.

Was kostet mich das?

Die Kosten des Verfahrens trägt Mietheld. Bekommst du Geld zurück, erhalten wir davon einen Teil. Wie viel, vereinbaren wir vorher. Alle Bedingungen stehen in der Finanzierungsvereinbarung, die du vor dem Start bekommst.

Wie lange dauert es?

Meist fünf bis zwölf Monate ab dem Antrag.

Mein Vertrag ist befristet. Geht das trotzdem?

Ja. Bei befristeten Verträgen ist die erlaubte Miete sogar um 25 % niedriger. Solange du dort wohnst, geht es immer, außerdem bis zu sechs Monate nach dem Auszug. Das gilt auch nach mehreren Verlängerungen.

Mein Vertrag ist unbefristet. Gibt es eine Frist?

Ja. Du hast drei Jahre ab Einzug. Danach gilt die Miete im Vertrag.

Ich wohne in Untermiete oder in einer WG.

Für Untermiete gelten eigene Regeln. Mach trotzdem den Mietencheck, wir sehen uns deinen Fall einzeln an. Für Studentenheime gilt das Mietrechtsgesetz nicht.

Ich wohne nicht in Wien.

Das Mietrechtsgesetz gilt in ganz Österreich. Jedes Bundesland hat aber einen eigenen Richtwert. Den rechnen wir für deine Wohnung nach.

Woher weiß ich, ob mein Haus vor 1945 gebaut wurde?

Ein typischer Wiener Altbau wurde deutlich vor 1945 gebaut, meistens um 1880 herum. Hohe Decken, Stuck und Doppelfenster sprechen für einen Altbau. Manchmal steht das Baujahr im Mietvertrag. Wenn du es nicht weißt, wähle im Mietencheck „Weiß ich nicht“. Das klären wir.

Wer dahintersteht

Mietheld ist eine Marke der Prozessfinanzallianz GmbH in Wien. Wir finanzieren Verfahren von Mietern. Die rechtliche Vertretung übernehmen Anwälte und Mietrechtsvereine. Die Prozessfinanzallianz tritt auch als Padronus auf.

Prozessfinanzallianz GmbH
Eßlinggasse 4/Top 6a, 1010 Wien

01 34 80 30
kontakt@mietheld.at

FN 495405 m · UID ATU73864507

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