Sammelverfahren

Rechtmäßiges
Erbe erhalten.

Kinder und Ehegatten haben in Österreich Anspruch auf einen Mindestanteil am Erbe. Padronus setzt Deinen Pflichtteil durch und erhält nur im Erfolgsfall eine Provision von 35 %.

4,8 von 5 · 401 Google-Bewertungen
Beispiel
Dein AnspruchLive
  1. Anmeldung eingegangenInformationen eingegeben
    Tag 1
  2. Pflichtteil berechnetVon der Kanzlei bewertet
    Tag 3
  3. Durchsetzung finanziertPadronus trägt die Kosten
    Woche 2
  4. Verfahren gewonnenPflichtteil zugesprochen
    Urteil
  5. Überweisung auf Dein KontoAuszahlung Pflichtteil
    +65.000,00 €
2 Min.dauert die Anmeldung online
3 JahreZeit ab Kenntnis des Anspruchs
35 %Erfolgsanteil, nur bei Erfolg
€ 0Kostenrisiko für Dich

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Wer Anspruch hat

Wer einen Pflichtteil hat. Und wer nicht.

Kinder und Ehepartner bekommen ihn in Österreich grundsätzlich auch dann, wenn das Testament etwas anderes sagt oder das Vermögen schon zu Lebzeiten verschenkt wurde.

Anspruch haben

  • Kinder, auch nichteheliche und adoptierte
  • Enkel, wenn ihr Elternteil schon verstorben ist
  • Ehepartner und eingetragene Partner

Keinen Anspruch haben

  • Eltern (seit 2017) und Geschwister
  • Lebensgefährten ohne Ehe
Ein typischer Fall

Was Dir wirklich zusteht.

Der Pflichtteil ist die Hälfte dessen, was Du ohne Testament geerbt hättest. Fehlt trotzdem Geld, dann oft, weil Du zu Unrecht enterbt wurdest oder das Vermögen schon vor dem Tod verschoben wurde.

Deine Mutter stirbt, Dein Vater lebt nicht mehr. Ihr seid zwei Kinder.

Im Testament steht: Beide erben zu gleichen Teilen. Verteilt werden 20.000 Euro, also 10.000 Euro für jeden. Klingt gerecht.

Nur hat Deine Schwester vor 12 Jahren das Haus geschenkt bekommen, damals 800.000 Euro wert.

Die Rechnung
NachlassWas beim Tod Deiner Mutter noch zu verteilen war, nach Abzug von Schulden und Begräbniskosten.
20.000 €
Schenkung an Deine SchwesterVor 12 Jahren 800.000 Euro wert. Das Gesetz rechnet diesen Wert mit der Inflation auf heute hoch.
1.154.000 €
Berechnungsgrundlage
1.174.000 €
Deine QuoteOhne Testament hättet Ihr je die Hälfte geerbt. Dein Pflichtteil ist die Hälfte davon.
1/4
Dein Pflichtteil
293.500 €
Dein Erbe laut TestamentDie Hälfte der 20.000 Euro.
10.000 €
Dir fehlen283.500 €

Und wenn es nicht klappt? Dann zahlst Du nichts. Sagen wir die Finanzierung zu, tragen wir alle Kosten des Verfahrens. Geht es verloren, zahlen wir auch die Kosten der Gegenseite.

Anspruch kostenlos prüfen
Wo Geld fehlt

Wo Pflichtteile verloren gehen.

01

Das Vermögen wurde vorher verschenkt

Schenkungen zu Lebzeiten werden dazugerechnet, mit ihrem damaligen Wert, an die Inflation angepasst. Wie weit zurück, hängt davon ab, wer beschenkt wurde:

An Kinder, Enkel oder EhepartnerZählt ohne zeitliche Grenze, auch wenn es zwanzig Jahre her ist.
An alle anderenEtwa Geschwister, eine Lebensgefährtin oder ein Verein: zählt, wenn es in den letzten zwei Jahren vor dem Tod war.
In der Rechnung: Schenkung
02

Du wurdest enterbt oder auf die Hälfte gesetzt

Wer im Testament nicht vorkommt, behält trotzdem seinen Pflichtteil. Wegnehmen kann ihn ein Testament nur unter engen Voraussetzungen:

EnterbtNur aus gesetzlichen Gründen, etwa einer schweren Straftat gegen die verstorbene Person. Streit oder Funkstille reichen nicht. Den Grund beweisen muss die Gegenseite, nicht Du.
HalbiertNur, wenn sehr lange kein Kontakt bestand. Nicht erlaubt, wenn die verstorbene Person den Kontakt selbst gemieden oder den Anlass dafür gegeben hat.
In der Rechnung: Deine Quote
03

Der Nachlass wurde kleingerechnet

Eine Wohnung zum alten Kaufpreis, eine Firma angeblich ohne Wert: Wer erbt, rechnet gern klein. Ein Gutachten rechnet mit dem Verkehrswert, und das Gutachten zahlt Padronus.

In der Rechnung: Nachlass
04

Es geht um einen Bauernhof oder Grund

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe übernimmt nach dem Anerbenrecht meist ein Erbe allein, zu einem Übernahmspreis, der weit unter dem Verkehrswert liegen kann. Was den übrigen Kindern zusteht, ist oft strittig und lässt sich prüfen.

In der Rechnung: Nachlass
05

Das Vermögen steckt in einer Privatstiftung

Was in eine Privatstiftung eingebracht wurde, gilt im Pflichtteilsrecht als Schenkung. Es zählt, wenn das in den letzten zwei Jahren vor dem Tod geschah. Hat sich die verstorbene Person vorbehalten, die Stiftung zu widerrufen oder zu ändern, kann es auch länger zurückliegen.

In der Rechnung: Schenkung
Frist

So lange hast Du Zeit.

Die Frist läuft ab dem Moment, in dem Du vom Testament und den wichtigen Umständen weißt. Spätestens endet sie 30 Jahre nach dem Tod.

Liegt der Todesfall länger zurück, melde Dich trotzdem: Oft zählt erst der Tag, an dem Du von einer Schenkung erfahren hast. Zahlen muss der Erbe frühestens ein Jahr nach dem Tod.

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    Fragen & Antworten · Pflichtteil

    Deine Fragen. Unsere Antworten.

    Die 27 wichtigsten Fragen zum Pflichtteil in Österreich. Tippe einfach auf eine Frage, die Antwort kommt sofort.

    PadronusAntwortet in Sekunden · 20 Fragen und Antworten
    Hallo! Hier findest Du Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Pflichtteil. Tippe unten einfach auf eine Frage.
    Steht mir ein Pflichtteil zu?
    Pflichtteilsberechtigt sind die Kinder und weiteren Nachkommen sowie der Ehegatte oder eingetragene Partner. Eltern und Geschwister haben seit 2017 keinen Pflichtteil mehr.
    Wähle eine Frage · wischen für mehr
    Alle 27 Fragen und Antworten als Liste
    Steht mir ein Pflichtteil zu?
    Pflichtteilsberechtigt sind die Kinder und weiteren Nachkommen sowie der Ehegatte oder eingetragene Partner. Eltern und Geschwister haben seit 2017 keinen Pflichtteil mehr.
    Wie hoch ist mein Pflichtteil?
    Er beträgt die Hälfte dessen, was Du ohne Testament als gesetzlicher Erbe bekommen hättest. Beispiel: Hinterlässt jemand Ehegatten und zwei Kinder, erbt jeder gesetzlich ein Drittel. Der Pflichtteil jedes Kindes beträgt dann ein Sechstel.
    Ich wurde im Testament übergangen. Bekomme ich trotzdem etwas?
    Ja. Der Pflichtteil steht Dir auch dann zu, wenn jemand anderer als Erbe eingesetzt wurde, außer es liegt ein gesetzlicher Enterbungsgrund vor.
    Ich stehe im Testament, bekomme aber weniger als meinen Pflichtteil. Was nun?
    Dann kannst Du die Differenz in Geld fordern. Was Du laut Testament bekommst, wird auf Deinen Pflichtteil angerechnet.
    Ich wurde als Enkel übergangen. Habe ich einen Anspruch?
    Ja, wenn Dein Elternteil schon vor dem Großelternteil verstorben ist. Dann trittst Du an seine Stelle und hast einen eigenen Pflichtteil. Mehrere Enkel teilen sich den Anteil ihres Elternteils.
    Bekomme ich Geld oder einen Teil vom Haus?
    Geld. Der Pflichtteil ist ein Anspruch auf Zahlung gegen die Erben, kein Anspruch auf bestimmte Gegenstände wie das Haus.
    Ab wann kann ich das Geld verlangen?
    Der Anspruch entsteht mit dem Tod. Die Zahlung kannst Du ein Jahr nach dem Tod verlangen.
    Wie lange habe ich Zeit?
    In der Regel hast Du drei Jahre Zeit, Deinen Pflichtteil einzuklagen. Die Frist beginnt, sobald Du vom Tod und Deiner Benachteiligung weißt, frühestens aber ein Jahr nach dem Tod. Spätestens 30 Jahre nach dem Tod ist der Anspruch verjährt. Ein Brief an die Erben stoppt die Frist nicht, deshalb solltest Du rechtzeitig handeln.
    Was zählt zum Nachlass?
    Alles Vermögen der verstorbenen Person abzüglich Schulden und Verfahrenskosten, bewertet zum Todestag. Dazu können Schenkungen zu Lebzeiten hinzugerechnet werden.
    Zählen Schenkungen zu Lebzeiten mit?
    Ja, wenn Du das verlangst. Geschenke an Kinder oder den Ehegatten zählen ohne zeitliche Grenze, sofern die beschenkte Person schon damals pflichtteilsberechtigt war, der Ehegatte also erst ab der Heirat. Geschenke an andere, etwa Lebensgefährten oder Geschwister, zählen nur, wenn sie in den letzten zwei Jahren vor dem Tod gemacht wurden, auch wenn sich die verstorbene Person ein Fruchtgenussrecht vorbehalten hat. Übliche Gelegenheitsgeschenke zählen nicht.
    Kann ich auch vom Beschenkten Geld verlangen?
    Ja, wenn der Nachlass nicht reicht. Dann kannst Du den fehlenden Betrag unter Umständen direkt von der Person verlangen, die das Geschenk bekommen hat.
    Wie erfahre ich, was im Nachlass ist?
    Das geht den meisten so. Du kannst im Verlassenschaftsverfahren ein Inventar und eine Schätzung des Nachlasses beantragen. Zu Schenkungen hast Du einen Auskunftsanspruch gegen die Erben und die Beschenkten.
    Welche Rolle spielt der Notar?
    Der Notar führt als Gerichtskommissär das Verlassenschaftsverfahren. Den Pflichtteil selbst musst Du notfalls mit einer eigenen Klage durchsetzen. Genau das finanziert Padronus.
    Das Verlassenschaftsverfahren läuft noch. Ist das zu früh?
    Nein. Gerade dann lohnt sich ein Blick, bevor der Nachlass verteilt ist. Wir sehen uns an, was im Verfahren schon feststeht und was noch offen ist.
    Darf man mich enterben?
    Nur aus gesetzlich festgelegten, schwerwiegenden Gründen, etwa bei einer schweren Straftat gegen die verstorbene Person oder einer groben Verletzung familiärer Pflichten. Im Streit muss der Erbe den Enterbungsgrund beweisen.
    Wir hatten lange keinen Kontakt. Wird mein Pflichtteil gekürzt?
    Das ist möglich. Bestand nie oder über längere Zeit kein Naheverhältnis, wie es in Familien üblich ist, kann die verstorbene Person Deinen Pflichtteil im Testament auf die Hälfte mindern. Das gilt aber nicht, wenn sie den Kontakt grundlos abgelehnt oder selbst einen berechtigten Anlass für den Kontaktabbruch gegeben hat.
    Kann der Erbe die Zahlung hinausschieben?
    Ja, unter Umständen. Das Testament kann die Zahlung auf bis zu fünf Jahre nach dem Tod hinausschieben. Das Gericht kann das ebenfalls anordnen, wenn die sofortige Zahlung den Erben unbillig hart träfe, etwa weil er sonst das Familienheim oder den Betrieb verkaufen müsste, in besonderen Ausnahmefällen bis zu zehn Jahre. Für die Wartezeit stehen Dir weiter Zinsen zu.
    Bekomme ich Zinsen?
    Ja. Ab dem Todestag stehen Dir gesetzliche Zinsen von 4 % pro Jahr zu, bis Dein Pflichtteil vollständig bezahlt ist. Das gilt auch für das Wartejahr und eine allfällige Stundung.
    Wie wird ein Haus oder eine Firma bewertet?
    Nach dem Verkehrswert. Gehört das Haus oder die Firma zum Nachlass, zählt der Wert am Todestag. Wurde es schon zu Lebzeiten verschenkt, zählt der Wert bei der Schenkung, angepasst an die Inflation bis zum Todestag. Im Streitfall entscheidet meist ein gerichtliches Gutachten, dessen Kosten bei uns Padronus trägt.
    Werden meine eigenen Geschenke angerechnet?
    Teilweise. Was Du durch Testament oder Vermächtnis bekommst, wird auf Deinen Pflichtteil angerechnet. Geschenke zu Lebzeiten werden angerechnet, wenn die Erben das verlangen, außer die verstorbene Person hat Dich ausdrücklich davon befreit. Übliche Gelegenheitsgeschenke, etwa zum Geburtstag, bleiben außen vor.
    Hat ein Lebensgefährte einen Pflichtteil?
    Nein. Lebensgefährten haben keinen Pflichtteil, unter Umständen aber ein befristetes Wohnrecht in der gemeinsamen Wohnung. Ein Ehegatte behält seinen Pflichtteil grundsätzlich auch während eines laufenden Scheidungsverfahrens. Das gilt nicht, wenn darin schon eine Vereinbarung über die Aufteilung des Vermögens geschlossen wurde.
    Ich habe einen Erb- oder Pflichtteilsverzicht unterschrieben. Ist alles verloren?
    Nicht unbedingt. Ein Verzicht beim Notar oder vor Gericht ist grundsätzlich bindend. Ein Erbverzicht gilt auch für den Pflichtteil, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Schreib uns trotzdem: Die Kanzlei prüft, ob der Verzicht wirksam ist und was er genau umfasst.
    Ich wohne nicht in Österreich. Geht das trotzdem?
    Ja. Entscheidend ist meist, wo die verstorbene Person zuletzt gelebt hat. War das Österreich, gilt in der Regel österreichisches Erbrecht, egal wo Du wohnst. Ein anderes Recht gilt nur, wenn die verstorbene Person es ausdrücklich gewählt hat.
    Die verstorbene Person hat in Deutschland gelebt. Was dann?
    Dann gilt meist deutsches Erbrecht, mit anderen Regeln und Fristen als hier beschrieben. Schreib uns trotzdem, wir sagen Dir, ob wir helfen können.
    Muss ich gegen meine Familie vor Gericht?
    Nicht unbedingt. Mit den Erben spricht die Kanzlei, nicht Du. Oft lässt sich der Pflichtteil durch Verhandlung und Vergleich durchsetzen. Weil Padronus das volle Prozessrisiko trägt, ist ein Vergleich für die Erben meist attraktiver als ein langes Verfahren.
    Ich habe schon eine Anwältin oder einen Anwalt. Geht das trotzdem?
    Gib das bei der Anmeldung an. Ob wir ein laufendes Mandat oder Verfahren finanzieren können, klären wir im Einzelfall.
    Was kostet mich das?
    Nichts. Padronus trägt Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten und im Verlustfall auch die Kosten der Gegenseite. Nur im Erfolgsfall gehen 35 % vom Erlös an uns. Verlieren wir, zahlst Du nichts.
    Julius RichterChief Prompt Engineer@wienerfauliLinkedIn
    Richard EiblChief Legal Show-Off@richard.eiblLinkedIn

    Der beste Zeitpunkt, Dein Geld zurückzuholen, ist jetzt.

    Schreib uns oder ruf an. Wir sagen Dir, ob Dein Anspruch in eines unserer Verfahren passt.