Weniger geerbt,als Ihnen zusteht?

Dann geht es um Ihren Pflichtteil. Kinder und Ehepartner bekommen ihn in Österreich grundsätzlich auch dann, wenn das Testament etwas anderes sagt oder das Vermögen schon zu Lebzeiten an andere übertragen wurde.
Padronus übernimmt die vollständigen Kosten für eine auf Erbrecht spezialisierte Anwaltskanzlei, Gutachten und gegebenenfalls ein Gerichtsverfahren. Sie zahlen uns nur etwas, wenn Sie durch uns Geld zurückbekommen.
Dauert zwei Minuten und kostet nichts.
Wer einen Pflichtteil hat
Anspruch haben
- Kinder, auch nichteheliche und adoptierte
- Enkel, wenn ihr Elternteil schon verstorben ist
- Ehepartner und eingetragene Partner
Keinen Anspruch haben
- Eltern (seit 2017) und Geschwister
- Lebensgefährten ohne Ehe
Was Ihnenwirklich zusteht.
Der Pflichtteil ist die Hälfte dessen, was Sie ohne Testament geerbt hätten. Das klingt einfach.
Wenn trotzdem Geld fehlt, dann oft, weil Sie unrechtmäßig enterbt wurden oder das Vermögen schon vor dem Tod verschoben wurde.
Ein typischer Fall
Die Mutter stirbt, der Vater lebt nicht mehr, es gibt zwei Kinder.
Im Testament der Mutter steht: Beide erben zu gleichen Teilen. Verteilt werden 20.000 Euro, also 10.000 Euro für jeden. Klingt gerecht.
Nur hat die Tochter vor 12 Jahren das Haus geschenkt bekommen, damals 800.000 Euro wert. Der Sohn hat also 10.000 Euro bekommen, die Tochter das Haus und 10.000 Euro.
Anspruch Sohn
Was beim Tod der Mutter noch zu verteilen war, nach Abzug von Schulden und Begräbniskosten.
Vor 12 Jahren 800.000 Euro wert. Das Gesetz rechnet diesen Wert mit der Inflation auf heute hoch.
Ohne Testament hätten Sie und Ihre Schwester je die Hälfte geerbt. Ihr Pflichtteil ist die Hälfte davon.
Die Hälfte der 20.000 Euro.
Holen wir das Geld gemeinsam.
Und wenn es nicht klappt? Dann zahlen Sie nichts. Sobald wir die Finanzierung zusagen, tragen wir alle Kosten des Verfahrens. Geht es verloren, zahlen wir auch die Kosten der Gegenseite.
Wo Pflichtteileverloren gehen.

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Das Vermögen wurde vorher verschenkt
Schenkungen zu Lebzeiten werden dazugerechnet, mit ihrem damaligen Wert, an die Inflation angepasst. Wie weit zurück, hängt davon ab, wer beschenkt wurde:
- An Kinder, Enkel oder Ehepartner
- Zählt ohne zeitliche Grenze, auch wenn es zwanzig Jahre her ist.
- An alle anderen
- Etwa Geschwister der verstorbenen Person, eine Lebensgefährtin oder ein Verein: zählt, wenn es in den letzten zwei Jahren vor dem Tod war.
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Sie wurden enterbt oder auf die Hälfte gesetzt
Wer im Testament einfach nicht vorkommt, behält trotzdem seinen Pflichtteil. Ganz oder zur Hälfte wegnehmen kann ihn ein Testament nur unter engen Voraussetzungen:
- Enterbt
- Nur aus Gründen, die das Gesetz aufzählt, etwa einer schweren Straftat gegen die verstorbene Person. Streit oder Funkstille allein reichen nicht. Und den Grund beweisen muss die Gegenseite, nicht Sie.
- Halbiert
- Nur erlaubt, wenn sehr lange kein Kontakt bestand. Die Gerichte verlangen dafür in der Regel rund 20 Jahre bis zum Tod. Nicht erlaubt, wenn die verstorbene Person den Kontakt selbst gemieden oder den Anlass dafür gegeben hat.
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Der Nachlass wurde kleingerechnet
Eine Wohnung zum alten Kaufpreis, eine Firma angeblich ohne Wert: Wer erbt, rechnet gern klein. Ein Gutachten rechnet mit dem Verkehrswert, und das Gutachten zahlt Padronus.
In der Rechnung: Nachlass -
Es geht um einen Bauernhof oder Grund
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe übernimmt nach dem Anerbenrecht meist ein Erbe allein, zu einem Übernahmspreis, der weit unter dem Verkehrswert liegen kann. Was den übrigen Kindern zusteht, ist oft strittig und lässt sich prüfen.
In der Rechnung: Nachlass -
Das Vermögen steckt in einer Privatstiftung
Was in eine Privatstiftung eingebracht wurde, gilt im Pflichtteilsrecht als Schenkung. Es zählt mit, wenn das in den letzten zwei Jahren vor dem Tod geschah. Hat sich die verstorbene Person vorbehalten, die Stiftung zu widerrufen oder zu ändern, kann es auch länger zurückliegen.
In der Rechnung: Schenkungen
So holen wir Ihrenrechtmäßigen Anteil.
Fragebogen
Zwei Minuten, Schätzungen reichen.
Ein paar kurze Fragen zu Familie, Nachlass und Schenkungen. Unterlagen brauchen Sie dafür noch nicht.
Gespräch und Unterlagen
Wir rufen Sie an.
Testament, Einantwortungsbeschluss, Schenkungs- oder Übergabeverträge: Was Ihnen fehlt, fordert die Kanzlei an.
Sie entscheiden in Ruhe
Erst das Angebot, dann Ihre Zustimmung.
Die Kanzlei prüft Ihren Fall. Passt er, bekommen Sie ein Angebot mit allen Konditionen. Beauftragt wird erst, wenn Sie zustimmen.
Durchsetzung
Die Kanzlei spricht mit den Erben, nicht Sie.
Zuerst außergerichtlich, wenn nötig vor Gericht. Gutachten und Verfahren bezahlt Padronus.
Auszahlung
Das erstrittene Geld geht an Sie.
Die Verfahrenskosten trägt Padronus. Sie zahlen uns nur etwas, wenn Sie durch uns Geld bekommen.
Was Sie sichvielleicht fragen.
Ich stehe im Testament, bekomme aber weniger als meinen Pflichtteil.
Dann können Sie die Differenz in Geld fordern. Was Sie bekommen haben, wird auf Ihren Pflichtteil angerechnet.
Was kostet mich das?
Die Prüfung kostet nichts und verpflichtet Sie zu nichts. Übernehmen wir Ihren Fall, trägt Padronus die Kosten des Verfahrens, bei einer Niederlage auch die der Gegenseite. Sie zahlen uns nur etwas, wenn Sie durch uns Geld bekommen. Die genauen Konditionen stehen im Finanzierungsvertrag, bevor Sie unterschreiben.
Ich weiß nicht, wie groß der Nachlass ist.
Das geht den meisten so. Als Pflichtteilsberechtigter haben Sie einen Anspruch auf Auskunft über Schenkungen, gegen die Erben und gegen die Beschenkten. Welche Unterlagen aus dem Verlassenschaftsverfahren Sie bekommen, klärt die Kanzlei.
Muss ich selbst mit den anderen Erben reden?
Nein. Die Kanzlei übernimmt die Korrespondenz, Sie müssen niemandem gegenübersitzen. Ein Pflichtteil lässt sich auch ohne Urteil klären, etwa durch einen Vergleich. Ob das gelingt, hängt von der Gegenseite ab.
Das Verlassenschaftsverfahren läuft noch. Ist das zu früh?
Nein. Gerade dann lohnt sich ein Blick, bevor der Nachlass verteilt ist. Wir sehen uns an, was im Verfahren schon feststeht und was noch offen ist.
Ich habe einen Erb- oder Pflichtteilsverzicht unterschrieben.
Ein Verzicht beim Notar oder vor Gericht ist grundsätzlich bindend. Ein Erbverzicht gilt auch für den Pflichtteil, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Schreiben Sie uns trotzdem: Die Kanzlei prüft, ob der Verzicht wirksam ist und was er genau umfasst.
Ich habe schon eine Anwältin oder einen Anwalt.
Geben Sie das im Fragebogen an. Ob wir ein laufendes Mandat oder Verfahren finanzieren können, klären wir im Einzelfall.
Ich wohne nicht in Österreich.
Entscheidend ist meist, wo die verstorbene Person zuletzt gelebt hat. War das Österreich, gilt in der Regel österreichisches Erbrecht, egal wo Sie wohnen. Ein anderes Recht gilt dann, wenn die verstorbene Person es ausdrücklich gewählt hat.
Die verstorbene Person hat in Deutschland gelebt.
Dann gilt meist deutsches Erbrecht, mit anderen Regeln und Fristen als hier beschrieben. Schreiben Sie uns trotzdem, wir sagen Ihnen, ob wir helfen können.
Ich wurde als Enkel übergangen.
Ist Ihr Elternteil schon vor dem Großelternteil verstorben, treten Sie an seine Stelle und haben einen eigenen Pflichtteil. Mehrere Enkel teilen sich dann den Anteil ihres Elternteils.
Padronus finanziert Verfahren für Verbraucher in Österreich und Deutschland, etwa zu illegalen Kreditgebühren, Datenschutzverletzungen oder Wettbewerbsverletzungen.
Beim Pflichtteil geht es um viel Geld und oft um verhärtete Fronten. Deshalb ruft Sie nach dem Fragebogen ein Mitarbeiter von uns persönlich an, kein Callcenter.
Holen Sie sich,was Ihnen zusteht.
Oder rufen Sie uns an: +43 1 348 030